Konditionen und Preise

Richtlinien für Honorare 

  • Pro Person bis zu einer Stunde CHF 150.00, für jede weitere Stunde zusätzlich CHF 100.00 pro Person. 
  • Dazu kommen die Reisespesen (ÖV 2. Klasse, Mobility oder privates Auto CHF 0.60/km).
  • Je nach Vorbereitungsaufwand wird das Honorar pro Auftritt gemeinsam festgelegt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle vereinbarten Termine (Auftritte), welche Urs Woodtli Stebler als Clown Miro anbietet.

2. Aufträge und Honorare

Aufträge (Zeit, Dauer, Ort, Themen), Honorare (für Miro und weitere Mitspieler) und Spesen (Reisespesen) für Auftritte werden in der Regel mündlich vereinbart und bedürfen höchstens in einem institutionellen Rahmen einer schriftlichen Form. Der mündliche Vertrag kommt in gegenseitiger Zusage zustande und kann per E-Mail bestätigt werden.

3. Terminabsagen der Auftraggeberin/des Auftraggebers

Terminabsagen können mündlich oder schriftlich an Urs Woodtli Stebler auf ole@clown-miro.ch oder auf Telefon 079 364 94 80 erfolgen. Kostenfolgen sind:

  • vor 48 Stunden: kostenlos
  • 48 Stunden vor dem Auftritt 50% des Honorars (ohne Spesen)
  • ab 24 Stunden 100% des Honorars (ohne Spesen)

4. Absage/Verschiebung durch Auftretende

Ist es Urs Woodtli Stebler (Miro) nicht möglich, einen Termin aus dringenden Gründen (Krankheit, Unfall, etc.) einzuhalten ohne Ersatz zu finden, sind weitergehende Ersatzforderungen ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Haftung

Urs Woodtli Stebler als Miro haftet bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten; gleiches gilt für weitere Personen, die für den Auftrag engagiert sind. Haftung für die Anreise zum Auftrittsort übernehmen die Auftretenden. Reisespesen sind im Honorar der Auftraggeberin/des Auftraggebers integriert (s. 2.)

6. Bildaufnahmen

Werden Filme und Fotos von Aussenstehenden gemacht, wird bei einer Veröffentlichung eine schriftlich Zusage der gefilmten oder fotografierten Personen eingeholt. Dies gilt nicht im privaten Rahmen.

6. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind ausschliesslich Gerichte im Kanton Zürich zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.

16. Januar 2021